Massage zu Heilzwecken
Heilmassage
Die Heilmassage dient zu Heilzwecken. Ziel der Heilmassage ist Schmerzlinderung und, dass Bewegung wieder möglich wird. Fördert das allgemeine Wohlbefinden und so auch Deine Leistungsfähigkeit.
Die Massage zu Heilzwecken
- entspannt die Muskeln,
- fördert die Durchblutung,
- stimuliert die Organe,
- regt das vegetative Nervensystem an,
- stärkt das Immunsystem,
- kurbelt den Stoffwechsel an
Die manuelle Lymphdrainage wirkt
- entstauend,
- schmerzlindernd,
- muskelentspannend,
- stärkend auf die Abwehrkräfte
Für die Heilmassage benötige ich eine ärztliche Verordnung vor Therapiebeginn, mit Diagnose und gewünschter Therapieform, deren Anzahl und eine Zeitangabe.
Der therapeutischen Massage geht ein Erstgespräch mit Anamnesegespräch und dem Ausfüllen des Anamneseblattes voraus. Die ärztliche Diagnose und das ausführliche Gespräch gibt mir Auskunft über Deine aktuellen und chronischen Erkrankungen bzw Einschränkungen.
Für das Erstgespräch und einer 30min Massage, die für mich als Tastbefund fungiert, nehme ich mir für Dich bis zu zwei Stunden Zeit. Anschließend erstellen wir gemeinsam einen Therapieplan.
Vor jeder weiteren Behandlung analysieren wir den Fortschritt der Therapie mit einer "Blitzanamnese" und nehmen eventuelle Anpassungen vor.
Mein Angebot umfasst verschiedenste Behandlungstechniken, die individuell auf die Bedürfnisse meiner Patienten abgestimmt werden.
Eine kleine Auswahl:
- Rückenmassage
- Ganzkörpermassage
- manuelle Lymphdrainage
- Fußreflexzonenmassage
Tiefenmassage/Faszien-Behandlungskonzepte/Marnitztherapie
Bindegewebsmassage
Gua Sha
Schröpfen
Faszien-Schröpfen/Cupping
Wie soll ich vorgehen, wenn ich von meinem Arzt eine Verordnung für Massage habe?
Du bist Patientin/Patient und hast eine Verordnung von Deinem behandelnden Arzt?
Lass die Verordnung bei Deinem Krankenversicherungsträger bewilligen. Bring die bewilligte Verordnung (wenn möglich mit Kopie) zu Deinem ersten Massagetermin mit.
Nach jeder bezahlten Behandlung bekommst Du die Rechnung von mir ausgestellt. Von Deiner Krankenversicherung kannst Du Dir einen Teil der Kosten refundieren lassen, dafür ist die Einreichung der bezahlten Rechnungen mit der Beilage der ärztlichen Verordnung notwendig. Die Einreichung der notwendigen Unterlagen liegt in der Verantwortung und letztlich auch in der Entscheidung der/des Patientin/Patienten. Die Höhe der Rückerstattung entzieht sich meinem Einfluss.







